Finanzordnung

 

Bedingungsloses Grundeinkommen wird immer öfter von einer größer werdenden Minderheit gewünscht. Von der Mehrheit werden es jedoch als nicht finanzierbar abgelehnt. Denn die Sozialdividenden wären kostspieliger als die Aktiendividenden.

Im Laufe der vergangenen Jahrhunderte und Jahrzehnte vollzog sich eine zunehmende Wandlung der Volkswirtschaften von der Naturalwirtschaft hin zur Geldwirtschaft. Ohne Geld wird selbst in der Landwirtschaft die Teilhabe am Wohlstand immer schwieriger. Deshalb wurde der Anteil der Staatsausgaben zugunsten von Transferleistungen immer größer. Denn der Staat muss auch noch den unfreiwillig Erwerbslosen ein Auskommen gewährleisten. Als wichtigste Gegenmaßnahme wird von den Politikern und Volkswirtschaftlern Wirtschaftswachstum angestrebt und mit vielen Krediten gefördert. Eine andere Konsequenz ist die zunehmende Kapitalisierung der Daseinsvorsorge mit Hilfe von staatlich verordneten oder beaufsichtigten Entgelten. So blähte sich die Finanzwirtschaft immer mehr zu Lasten der Realwirtschaft auf und die Scherenöffnung zwischen Einkommensgefälle und Leistungsgefälle wurde immer größer. Durch einen Mindestlohn und die Ächtung der Bezüge von Kapitalvertretern kann das Problem aber nur geringfügig gemildert werden.

Wir benötigen stattdessen eine Kombination von bedingungslosen personenbezogenen Sozialleistungen mit einer bedingungslosen personenbezogenen Besteuerung. Dadurch wird die Steuerbemessungsgrundlage für Selbständige und Gesellschafter von Unternehmen viel breiter, weil auch die Aufwendungen für die Betriebsmittel zum durch Arbeitsleistung entstandenen Einkommen dazu gehören. Um den vollständigen Wert der Arbeitsleistung zu ermitteln, müssen alle neu geschaffenen Kaufwerte berücksichtigt werden. Mit einem Vermögensvergleich ist das nicht möglich, sondern nur durch eine Überschussrechnung. Die gesamte Eigenleistung des Unternehmens wird ermittelt, wenn man von dessen Gesamtleistung die Fremdleistungen subtrahiert. Man muss also akzeptieren, dass für den Produktionsprozess nicht nur investiert, sondern auch permanent konsumiert wird. Dazu gehört insbesondere auch die Energie, die die Maschinen benötigen.

Personenbezogene Besteuerung hat den Vorteil, dass sie progressiv gestaltet werden kann im Gegensatz zur Mehrwertsteuer oder zur Besteuerung von sogenannten juristischen Personen. Wird von dem Bruttoleistungseinkommen, das die Aufwendungen für Betriebsmittel einschließt, ein Steuerbetrag ermittelt, abzüglich einem Grundeinkommen, dann kann die Steuerschuld und die Höhe der Sozialleistungen in Form einer sogenannten negativen Einkommensteuer mit der gleichen Formel ermittelt werden.

Falls ein Selbständiger Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis oder als Lohnarbeiter beschäftigt, hat er die Möglichkeit eine Wirtschaftsgesellschaft zu gründen und Mitarbeiter zu Teilhabern am Firmeneinkommen zu machen. Weil sich die Teilhaber ebenfalls nicht ihrer Steuerpflicht entziehen können, lässt sich auf diese Weise nur die steuerliche Gesamtbelastung des in dem Unternehmen verbleibenden Einkommen verringern. Je mehr und je gleichmäßiger die Anteile am in der Gesellschaft verbleibenden Einkommen unter den Gesellschaftern verteilt wird, desto geringer wird die Summe der Steuerbeträge, die die Gesellschafter an die Allgemeinheit abführen müssen. Von diesen Anteilen am Firmeneinkommen gibt es keine Abzugsmöglichkeiten und die Steuerpflichten enden immer, wenn auch das Arbeitsverhältnis endet. Dadurch wird weder eine Einzahlung zum Erwerb von einem Anteil am Firmeneinkommen noch eine Auszahlung beim Ausscheiden erforderlich. Abschreibungsregeln benötigt man nur noch bei Unternehmensauflösungen.

Als Konsequenz gibt es wie bei Selbstständigen und Gesellschaftern auch für alle Angestellten Unabhängigkeit von überbetrieblichen Tarifverträgen. Die Mitarbeiter werden nicht mehr als Kostenfaktor geführt, die bei Gewinnausschüttungen leer ausgehen und immer wieder Automatisierungen und die vielfältigen Formen der Auslagerung fürchten müssen. Für Investitionen gibt es die Option, die Finanzierung durch Sachkredite mit festen Konditionen zu unterstützen. Sie benötigen jedoch nicht mehr die Möglichkeit, eine drohende Insolvenz durch Kredite mit der Spekulation auf Kündigung zu verhindern oder aufzuschieben. Die Abstützung der Löhne und der laufenden Kosten und die Sicherung von Arbeitsplätzen mit Hilfe von Zinspapieren und Konjunkturpolitik wird überflüssig. Aufwendungen für den Umweltschutz und für nachhaltige Produktion und Energienutzung kann nicht mehr mit dem Dauervorbehalt, das würde Arbeitsplätze vernichten, gekontert werden.

Eine genauere Beschreibung der direkten Besteuerung findet man auf unserer Webseite unter den Links => Material und => Wertschöpfung und Verteilung.