Demokratie

Mitbestimmungsrechte: Bei der Gesetzgebung bekommt das Volk Initiativ-, Beschluss- und Vetorechte

Personenwahl: Regierung und Volksvertretung werden unabhängig voneinander vom Volk bestimmt - es werden Personen gewählt und keine Parteien

Mitbestimmungsrechte

Bei der Gesetzgebung reicht es bei weitem nicht aus, dass das Volk alle paar Jahre eine Partei wählt. Um aktiver in den Gesetzgebungsprozess und in Sachentscheidungen eingreifen zu können, bekommt das Volk folgende Rechte:

  1. Initiativrecht: Neben der Regierung und den Abgeordneten soll das Volk künftig einen Gesetzesvorschlag einbringen können, wenn eine zu bestimmende Anzahl der Wahlberechtigten ihn unterstützt, z.B. 1% bei Bundesgesetzen
  2. Beschlussrecht: Über die auf diese Art eingebrachte Vorschläge kann das Volk auch direkt abstimmen
  3. Vetorecht: Innerhalb einer Frist von z.B. drei Monaten kann das Volk eine bereits getroffene Entscheidung anfechten, wenn eine zu bestimmende Anzahl der Wahlberechtigten darüber eine Abstimmung fordert. Das betrifft nicht nur Gesetze, sondern auch Grundgesetzänderungen und völkerrechtsverbindliche Verträge wie TTIP, EU-Beitritt o.ä.
  4. Bei Volksabstimmungen ist eine einfache Mehrheit erforderlich, bei Verfassungsänderungen durch das Volk eine höhere Mehrheit, z.B. 60%, jeweils ohne Quoren.
  5. Wenn sich Regierung und Volksvertretung nicht einigen können, haben beide ein Vetorecht. Dann entscheidet das Volk.

Mit diesen Änderungen soll erreicht werden, dass die Menschen direkter in Entscheidungen eingreifen können, die sie selbst betreffen. Der Einfluss von Lobbies wird zurückgedrängt, die Macht kann jederzeit und für jede einzelne Frage wieder zurück in die Hände der Menschen genommen werden, so wie ein(e) Bauherr(in) ihrem Architekturbüro auch nach Auftragserteilung noch Vorgaben machen kann. Die Politikverdrossenheit sinkt, da die effektiven Mitbestimmungsmöglichkeiten des Volkes wachsen.  

Personenwahl

Bei unseren Bundestagswahlen werden heute in erster Linie Parteien gewählt, die dann auch die Regierung stellen. Damit wird einerseits der Bundestag zum Absegnungs-Gremium von Parteivorgaben, andererseits wird die für eine stabile Demokratie wichtige Gewaltenteilung zwischen Legislative (Bundestag) und Exekutive (Regierung) verwischt. Um hier eine Entflechtung zu erreichen, sollen folgende Regeln gelten:

  1. Bei Wahlen für die Volksvertretung (Bundestag, Landtag oder Gemeinderat; die „Legislative“) werden Personen in die Volksvertretung gewählt, z.B. bei Wahlkreisen eine Person pro Wahlkreis.
  2. Es gibt keine Stimme für die Partei, deshalb entfällt die Überhangsmandat-Bestimmung.
  3. Bei derselben Wahl wird außerdem die Person des Regierungschefs / der Regierungschefin direkt gewählt. Diese steht der Regierung („Exekutive“) vor, ernennt Minister, stößt längerfristige Entwicklungen an, bringt Gesetzesvorlagen ein, etc.
  4. Das Volk kann vorzeitige Neuwahlen durch eine Volksabstimmung erzwingen.

Durch diese Änderungen steigt die Bedeutung der Volksvertreter(innen) und der Kanzlerin/des Kanzlers (Ministerpräsident(in), OB), diese werden als Person und nicht als Parteienvertreter gewählt. Damit wird die Politik stärker dem Volk verpflichtet, die Identifikation der Politiker(innen) mit ihren Wählern steigt.