Faire Eigentumsrechte und -pflichten
„Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (Artikel 14 Grundgesetz). Eigentumsrechte sind kein Selbstzweck, sondern sollen gewährleisten, dass Menschen verantwortlich mit den ihnen anvertrauten Sachen umgehen.
Leider wird Eigentum oft als absolut gesehen, ohne Verpflichtungen gegenüber Anderen oder gegenüber Boden, Luft, Wasser und anderen Lebewesen. Das bestehende Eigentumsrecht ermöglicht leistungsloses Einkommen durch kaum besteuerte Erbschaften und Spekulationsgewinne sowie durch enormen Raubbau an der Natur. Gleichzeitig werden vielen hart arbeitenden Menschen Eigentumsrechte und ein gerechter Lohn ihrer Arbeit vorenthalten. Schlecht gestaltete Eigentumsrechte sind deshalb eine Grundursache der Umweltzerstörung und der sozialen Ungerechtigkeit.
Wir setzen uns dafür ein, Eigentumsrechte immer mit Pflichten zu verbinden, damit wir alle heute und in Zukunft gut leben können. Außerdem sollen Eigentumsrechte Teilhabe für alle Beteiligten ermöglichen. Diese Erwägungen führen uns zu folgenden Forderungen:
Das Eigentum an Unternehmen sollte gekoppelt sein an Mitarbeit und Verantwortung. Teilhabeverfahren werden je nach Art und Größe des Unternehmens gestaltet. Die angemessenen Strukturen unterscheiden sich zum Beispiel zwischen einem mittelgroßen Schuhhersteller und einer großen Versicherung.
Wo Märkte leicht zu Monopolen, Machtmissbrauch oder Unterversorgung führen (z.B. Infrastrukturen wie Wasserversorgung und Stromnetze, Netzwerke, Bildung) sollen öffentliche Institutionen eine ausreichende Versorgung sichern. Sie sind den BürgerInnen gegenüber verantwortlich. Auf diese Weise werden notwendige Dienstleistungen zu fairen Preisen bereitgestellt.
Natur- und Kulturgüter sind für alle da, die sie brauchen, auch für zukünftige Generationen. NutzerInnen sollen sich verpflichten, sie nach gemeinsam erarbeiteten Regeln zu erhalten und zu pflegen. Dies ist das Prinzip der Commons oder der Allmende, das in vielen Gemeinschaften jahrhundertelang den sorgsamen Umgang mit Naturgütern gesichert hat.